Ein Brief für Niko befindet sich nach Michis Fahrversuchen im Briefkasten der WG

Max Mustermann Musterweg 42 Hausen

Pff. Nichtmal Adresse kriegen die Idioten hin.

Betreff: Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten – Vorladung zur Stellungnahme

Im Bußgeldverfahren nach OWiG wird Ihnen zur Last gelegt, zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Feststellung durch Zeugen und Spurensicherung.

1. Gefährliches Fahren mit Beschädigung (§ 3 STVO i. V. m. § 1 STVO)

Fahrzeug (Opel Corsa A) in unangemessener Geschwindigkeit geführt, Kollision mit Blumenkübel und Schild 267 (“Achtung, Kurve”). Sachschaden: 450 €.

Verstoß gegen § 3 Abs. 1 STVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Und § 1 Abs. 2 STVO: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Sanktionen: Bußgeld 300 €, 1–2 Punkte, ggf. Fahrverbot.

2. Illegales Parken (§ 12 Abs. 4 STVO)

Fahrzeug auf unbefestigter Wiese abgestellt, behindert Verkehrsfluss und verursacht Schäden.

Verstoß gegen § 12 Abs. 4 STVO: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“

Sanktionen: Bußgeld 50 €.

Aufruf zur Stellungnahme

Teilen Sie uns innerhalb 14 Tagen mit, ob Sie die Vorwürfe anerkennen oder Stellung nehmen (z. B. zu Umständen).

Persönliche Anhörung möglich. Ohne Reaktion: Verfahrenfortsetzung, Bußgeldbescheid mit Kosten.

  • 🟢 Niko (34) Lehrer, irgendwie MA
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    28 days ago

    Niko kommt früh morgens vor dem Unterricht mit dem Brief auf die Polizeiwache in Hause

    Du Helmut, du weißt aber schon das ich mein Auto bei dir bereits am Samtag (also zu dem Tatszeitpunkt) als gestohlen gemeldet habe.

    Aber gut, ich würde gerne die Stellungnahme hier bei dir zur Niederschrift abgeben

    • 🟢 Helmut Strohkirch, DorfsheriffOP
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      28 days ago

      Das… Oh. Äh. In der Tat. Das äh ändert die Lage natürlich. Wühlt in einer Schublade herum bis er einen Stift und das richtige Formular findet

      Also! Bin bereit!

      • 🟢 Niko (34) Lehrer, irgendwie MA
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        28 days ago

        Ja dann fangen wir mal an.

        Mein Auto war zum Tatzeitpunkt ein wenig…abhanden gekommen. Ich hab es erst später wiedergefunden an ganz anderer Stelle. Somit scheide ich als Täter aus und der Dieb wird der Täter sein. Da ich einen Gehstock, ein Monokel und eine Biedermeierperrücke im Auto gefunden habe, gehe ich davon aus, das es sich beim Täter um einen alten Mann aus der Biedermeierzeit mit Sehschwäche und einseitiger beiträchtigung des Augenlichts handelt.

        Niko weiß inzwischen das Michi und Charly das Auto geklaut haben, aber er will die beiden jetzt auch nicht verpfeifen und das erstmal anders regeln