

Also entweder einen Einspruch wenn es schon eine Bescheid gibt oder erstmal eine Erklärung.
Außer es ist Kirchensteuer zur Lohnsteuer, dann natürlich eine Anmeldung oder berichtigte Anmeldung (da da eine Schätzung ja eh immer unter VdN ist kann ich mir sogar den Einspruch sparen)

Oh das klingt nach einer sehr gute Idee. Aktuell ist meine Wut zwar verraucht aber ich komme da sehr gerne drauf zurück