Ein Brief für Niko befindet sich nach Michis Fahrversuchen im Briefkasten der WG

Max Mustermann Musterweg 42 Hausen

Pff. Nichtmal Adresse kriegen die Idioten hin.

Betreff: Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten – Vorladung zur Stellungnahme

Im Bußgeldverfahren nach OWiG wird Ihnen zur Last gelegt, zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Feststellung durch Zeugen und Spurensicherung.

1. Gefährliches Fahren mit Beschädigung (§ 3 STVO i. V. m. § 1 STVO)

Fahrzeug (Opel Corsa A) in unangemessener Geschwindigkeit geführt, Kollision mit Blumenkübel und Schild 267 (“Achtung, Kurve”). Sachschaden: 450 €.

Verstoß gegen § 3 Abs. 1 STVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Und § 1 Abs. 2 STVO: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Sanktionen: Bußgeld 300 €, 1–2 Punkte, ggf. Fahrverbot.

2. Illegales Parken (§ 12 Abs. 4 STVO)

Fahrzeug auf unbefestigter Wiese abgestellt, behindert Verkehrsfluss und verursacht Schäden.

Verstoß gegen § 12 Abs. 4 STVO: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“

Sanktionen: Bußgeld 50 €.

Aufruf zur Stellungnahme

Teilen Sie uns innerhalb 14 Tagen mit, ob Sie die Vorwürfe anerkennen oder Stellung nehmen (z. B. zu Umständen).

Persönliche Anhörung möglich. Ohne Reaktion: Verfahrenfortsetzung, Bußgeldbescheid mit Kosten.