Ey @NikoSchulteDaldrup@lemmy.dorfrollenspiel.de @StacyMcKaesi@lemmy.dorfrollenspiel.de @FreddySchorch@lemmy.dorfrollenspiel.de @JeromederKing@lemmy.dorfrollenspiel.de
Wer macht eigentlich unseren Gehweg? Teilen wir uns das auf? Freddy, ich hab dich mal mitgenannt, weil du ja auch ständig hier bist!
Wir könnten Tyler fragen, der hat eh noch Ferien. Der will noch das LEGO-Set “Tresorsprengung und Verfolgungsjagd”, vielleicht schippt er Schnee dafür?
Das ist eine gute Idee!!! Würde Geld beisteuern!
Gute Idee!!
Ja sehr gute Idee
Also ich finde @Lisa@lemmy.dorfrollenspiel.de kann sich da auch dran beteiligen!
Aber Lisa schläft ins letzterr Zeit fast nir! Ich mache mir sorgen um sie!
Ist die nicht schwanger? Ist das da nicht normal?!
Die ist schon wieder schwanger??
immer der der fragt
Du bist wirklich unmöglich.
Danke für die Erinnerung 🤭🤭🤪 @MichiB@lemmy.dorfrollenspiel.de Bitte mach unsere Einfahrt mein Engelchen 🤩🤩🤩🌷
sideeyed Luca und holt Schneeschaufel Mama geht das eigentlich nicht viel schneller mitm Traktor? Also ich kööönnnt ja so beim Sepp fahren lernen vielleicht…
Du hast letztens noch Omas Auto geschrottet😵💫😵💫🌷auf gar keinen Fall 😵💫😵💫da bist du noch viel zu klein für 🤪🌷streichelt Michi liebevoll über den Kopf als Luca anfängt zu weinen Oh da will jemand gestillt werden 🤭🤭🤭
Ja weil ichs halt nie gelernt hab …und fürn Traktor bin ich offiziell alt genug fürs Auto nicht …und Luis gurkt ja auch schon mit dem Traktordingens rum
`**Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter **
§ 14 Sicherungspflicht (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen
(Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 2 Abs. 3).§ 15 Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abgestumpften Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. `
Des musst selba machn…
Ich habe einen Nachbarn gebeten. Nicht Sie Besserwisser




