Wenn Ihre Ex das Sorgerecht ändern lassen möchte, läuft das über ein familiengerichtliches Verfahren. Dort zählt nicht, was behauptet wird, sondern was belegbar ist. Solange es keine ernsthaften Gründe gegen Sie gibt, stehen Ihre Chancen gut.
Alexander wirft ihm einen kurzen, selbstsicheren Blick zu.
Ich kann Sie dabei vertreten und die Sache für Sie regeln.


Nein, das ist kein Problem. Unterhalt kann auch rückwirkend eingefordert werden, in der Regel ab dem Zeitpunkt, an dem der andere Elternteil zur Zahlung aufgefordert wurde oder hätte wissen müssen, dass er zahlen muss.