Bei Heidi im Briefkasten liegen am Sonntagmorgen drei Briefe (die Post war gestern spät) an Julien

Kanzlei Dr. jur. Hubertus-Wilhelm Schnettker & Partner Rechtsanwälte und Notar Domplatz 7 48143 Münster

Münster, den 24. Oktober 2025

An Herrn Julien Eros-Cojones c/o Heidi Wolfeisen Am Kleebach Hausen

Betreff: Forderung wegen Sachbeschädigung und Schmerzensgeld – Mandant: Herr Niko Schulte-Darup

Sehr geehrter Herr Eros-Cojones,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir Herrn Niko Schulte-Darup, wohnhaft in Hausen, anwaltlich vertreten.

Unser Mandant teilte uns mit, dass Sie am 22. Oktober 2025 sein Fahrzeug – einen Opel Corsa A – in einen See verbracht und dort vollständig versenkt haben. Nach Aktenlage und vorliegenden Zeugenaussagen ist davon auszugehen, dass Sie hierbei nicht nur grob fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt haben.

Die Folge ist ein erheblicher Sachschaden. Die Bergungskosten sowie die zu erwartende Reparatur übersteigen bereits jetzt den Betrag von EUR 12.400,–. Darüber hinaus verlangt unser Mandant ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von EUR 50.000,–, da er durch Ihr Verhalten psychisch erheblich belastet wurde (Alpträume, Panik beim Anblick größerer Wasserflächen etc.).

Ferner wird verlangt, dass Sie es künftig unterlassen, sich Herrn Schulte-Darup auf weniger als 100 Meter zu nähern. Dieses Kontaktverbot gilt ausdrücklich auch für sämtliche digitalen Kommunikationswege.

Wir setzen Ihnen hiermit eine Frist bis zum 31. Oktober 2025, um:

  1. den oben genannten Betrag in voller Höhe zu begleichen,

  2. schriftlich zu erklären, dass Sie sich an das Kontaktverbot halten.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird ohne weitere Ankündigung gerichtliche Klage beim Amtsgericht Reinlingen erhoben. Unser Mandant wäre indes bereit, von einer Klageerhebung ausnahmsweise abzusehen, sofern die Angelegenheit binnen der gesetzten Frist einvernehmlich geregelt wird.

Mit freundlichen, aber bestimmten Grüßen

Dr. jur. Hubertus-Wilhelm Schnettker Rechtsanwalt & Notar

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    1 month ago

    Untere Wasserbehörde Kleebachtal – Umweltverschmutzung

    Untere Wasserbehörde Kleebachtal Landratsamt Reinlingen Abteilung 54 – Gewässerschutz / Umweltdelikte Am Mühlenweg 3 Reinlingen

    Reinlingen, den 24. Oktober 2025

    An Herrn Julien Eros-Cojones c/o Heidi Wolfeisen Am Kleebach Hausen

    Betreff: Ordnungswidrigkeit nach § 324 StGB – Gewässerverunreinigung durch versenktes Fahrzeug

    Sehr geehrter Herr Eros-Cojones,

    nach Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion Kleebachtal wurde am 22. Oktober 2025 festgestellt, dass Sie im Bereich des Kleebachs ein Kraftfahrzeug (Opel Corsa A) in ein stehendes Gewässer verbracht und dort vollständig versenkt haben.

    Durch dieses Verhalten kam es zu einer erheblichen Verunreinigung des Gewässers, unter anderem durch ausgelaufenes Motoröl, Kraftstoffreste sowie das Eindringen von Kühlerflüssigkeit in den Boden.

    Gemäß § 62 Abs. 1 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 324 Strafgesetzbuch wird gegen Sie ein Bußgeld in Höhe von EUR 50.000,– festgesetzt. Zudem werden Sie hiermit aufgefordert, binnen 7 Tagen nach Zugang dieses Schreibens eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben und den Nachweis über die fachgerechte Bergung und Entsorgung des Fahrzeugs vorzulegen.

    Bei Nichtreaktion innerhalb der Frist wird die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft Reinlingen abgegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    i. A. Dr. Ingrid Wuppermann Leiterin der Unteren Wasserbehörde Kleebachtal

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    1 month ago

    Kreispolizeibehörde Kleebachtal Verkehrskommissariat 3 Bahnhofstraße 12 Reinlingen

    Reinlingen, den 24. Oktober 2025

    An Herrn Julien Eros-Cojones c/o Heidi Wolfeisen Am Kleebach Hausen

    Betreff: Ordnungswidrigkeit nach § 1 Abs. 2 StVO – Herbeiführung eines Verkehrsunfalls ohne Fremdbeteiligung

    Sehr geehrter Herr Eros-Cojones,

    am 22. Oktober 2025 kam es im Bereich des Kleebachs zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Opel Corsa A in den See geriet. Nach Auswertung der vorliegenden Beweismittel (Aussagen, Fotos, eine nasse Warnweste) ist davon auszugehen, dass Sie das Fahrzeug führten.

    Da keine weiteren Verkehrsteilnehmer betroffen waren, wird der Vorfall als eigenverursachter Verkehrsunfall ohne Personenschaden gewertet. Gemäß dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wird hierfür ein Bußgeld in Höhe von EUR 35,– festgesetzt.

    Wir weisen darauf hin, dass Sie das Bußgeld binnen 14 Tagen unter Angabe des Aktenzeichens „KP-KLT-2025/1042“ auf das Konto der Kreiskasse Kleebachtal überweisen können.

    Sollten Sie nicht zahlen, erfolgt eine Vollstreckung durch die Stadtkasse Reinlingen, was nach Erfahrung aller Beteiligten stets zu unnötigem Schriftverkehr führt.

    Mit freundlichen Grüßen

    i. A. Polizeihauptkommissar Bernd Lütkenhaus Kreispolizeibehörde Kleebachtal