Hallo zsm,
Meine Pflegeschwester (5N) hat mir (18F) in meinem Zimmer auf den Teppichboden gemalt, mit Kreide. Ist mir ja eigtl egal aber dann hat sie erzählt, dass wäre ein Wolf gewesen?! Voll random…
Naja ich hab ihr dann schon mal mündlich eine Abmahnung ausgesprochen weil das auch nicht mehr raus geht, aber wollte mal wissen ob da mündlich reicht oder ob die zwangsläufig schriftlich sein muss, damit sie rechtssicher ist? Mir wäre es schon wichtig, dass das nicht mehr passiert und im Zweifel zu Konsequenzen führt!!
Ich würde ja meinen Papa (47S) fragen aber der ist irgendwie unterwegs… aber hier ein bild falls das wichtig ist?

Also danke und so!


Schorsch kam nach Hause, Nenna und Frede hatten Streit. Frede hat drauf bestanden, dass Nenna die Kenntnisnahme der Abmahnung unterschreibt. Nenna weigert sich, weil sie nicht schreiben kann. Sie erklärt Schorsch den Sachverhalt (inklusive Wolf). Frede hält daraufhin Schorsch das Papier hin, damit er es als stellvertretender Sorgeberechtigter unterschreibt. Schorsch findet das rechtlich reichlich überzeugend. Er kann Nennas Zurkenntnisnahme eindeutig bezeugen und sieht sich in der Mitwirkungspflicht. Er unterschreibt. Jetzthat Nenna mit beiden Streit. (Zumindest so für 30 Minuten. Peppa Wutz und Kikis kleiner Lieferservice überzeugen sie vom Familienfrieden.)