Alles Gute! Deine ich_iel-Herde 🐮🐮🐮steht hinter Dir!
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Bildungs-Michmichs. Hier ist das Stück am Klavier
Muss jetzt doch das Internet befragen
Was Du damit schon getan hast. Und natürlich gab es gleich Antworten Ü
Na komm, jetzt gib uns wenigstens noch das Wort, das nicht erklärt wurde.
Man hat dann bis zum 07.12.24 Zeit das Geschenk zu besorgen und zu verschicken.
Hui, schiebt jemand da mal kurz den DeLorean rüber?
Mein Geschwisti hatte die in einer Packung Reis eingeschleppt. Zum Glück war die einigermaßen gut eingepackt und man hatte nur etwas in einer Schublade.
Daher kommen Mehl, Reis und Co. zur Begrüßung bei mir meist zuerst in den Tiefkühlschrank.
HAL? Dann kann man gleich eine Neuauflage von Farin Urlaub in “Dusche” drehen.
Glückwunsch! Für frische Partnerschaften kann das sonst zu einer fiesen ersten Probe werden.
In DE funktioniert es leider ähnlich. Vermutung wird angestellt, Auskünfte vom Mitbewohner werden angefordert und wenn dann nichts eingereicht wird, erfolgt eine Ablehnung mit der Begründung, dass gegen die Mitwirkungspflicht verstoßen worden sei. Wobei “nichts” die Unterlagen zu den Einkünften und dem Vermögen des Mitbewohners sind. Leider schon erlebt, dass das hiesige zuständige Sozialgericht diese Vorgehensweise nicht beanstandet.
Vielleicht kann man den Bescheid wegen Formfehlern anfechten. Sind nichtexistente Wörter drin,
Widerspruch ist möglich, aber mit der Begründung kommt man hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht weiter.
was soll denn das bedeuten?
Ich erzähl jetzt mal nen Witz: Sozialleistungsträger (also auch Jobcenter) haben umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten.
Theoretisch müssten sie also für jeden Bescheidempfänger, der Fragen hierzu hat, den Erklärbär machen.
Falls ihr beide (das ist eine persönliche Sache, die die Welt und mich nichts angeht) keine Aufstocker seid, sondern ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen seid, dann könnte man das Jobcenter zu einer kurzfristigen Bescheidung und Auszahlung von Leistungen (= unter Fristsetzung mit Nennung des Datums) auffordern und in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass nach ergebnislosem Fristablauf ggf der Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden müsste. Man riskiert aber leider immer, dass die Mitarbeity es persönlich nehmen, wenn man sich wehrt und sich dann in Zukunft extra ätzend verhalten.
PS: Wenn beide Mitbewohner ausschließlich SGB II Leistungen beziehen würden, reden wir hier von einem aktuellen “Einsparpotenzial” von 114€. Das ist die Differenz von zwei einzelnen vollen Regelsätzen von 563€ und dem Regelsatz für ein “Paar” von 1.012€.
In dem Fall machte es besonders viel Sinn, wenn man Leistungen komplett einstellt und nicht etwa auf den Gedanken kommt erst mal einen vorläufigen Bescheid auszustellen. (Entschuldigung, ich hatte nicht genug Schlaf und bin gerade etwas zynisch/sarkastisch unterwegs)
Ich verstehe, wie absolut beschissen die Situation für dich (und dein Mitbewohny) ist. Und ich halte es für eine absolute Frechheit, dass das Amt - besonders in diesem Fall - komplett die Leistungen einstellt. Ich vermute fast, dass es dein Mitbewohny dann auch trifft?
Fachkundige Hilfe ist jetzt wichtig. Dazu hatten andere schon geschrieben.
Beim ersten Wort liegt wahrscheinlich ein Vertipper oder ein regionaler Ausdruck vor.
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft wird im Sozialrecht für Menschen verwendet, die zusammen in einer Wohnung leben und zwar nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, aber trotzdem füreinander wechselseitige Verantwortung übernehmen.
Nach einem Jahr des Zusammenlebens geht das Jobcenter auch bei eigentlichen Wohngemeinschaften dann gerne der Frage nach ob, bzw unterstellt gleich das Vorliegen einer solchen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft. Warum? Weil sie die Menschen dann zu einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft erklärt. Als Folge werden dann die Einkünfte und Vermögensverhältnisse des “Partners” in die Berechnung des möglichen Anspruchs auf SGB II Leistungen einbezogen.
Freut mich. Dann ist meine Erfahrung, nachdem mir in drei Jahren hintereinander jeweils jemand ins Auto gefahren ist nicht umsonst 😅
Aber auch für diese Übergangszeit verliert er einen Teil seiner Vergütung durch Ausfall des Fahrzeuges.
Das ist tatsächlich ein interessanter Ansatz! Und mit dieser Argumentation, dass der GF eine geldwerte Einbuße (=Schaden) durch den Ersatzwagen bei seinem Einkommen hat, hätte der GF vielleicht auch eine Chance auf Schadensersatz gehabt.
Da ist allerdings viel prozessual gelaufen (wer kann eigentlich den Anspruch rechtlich geltend machen) und es ging hier um Mietwagenkosten vermischt mit Nutzungsausfall.
Wie er dabei allerdings für die Differenz zwischen Porsche und Citroen auf 175€ pro Tag kommt, erschließt sich mir nicht so wirklich.
175€ sind der (pauschale) Tagessatz für Nutzungsausfall bei Fahrzeugen, die in die höchste Klasse (A - kleine Schrottmöhre bis L - Luxussegment gegliedert) eingeordnet werden.
Aber dem Gericht ja offenbar ebenfalls nicht :)
Nutzungsausfallentschädigung bekommt man für die Tage, an denen man auf ein Fahrzeug angewiesen ist, aber kein anderes Fahrzeug zur Verfügung hat. Durch die Anmietung des Ersatzfahrzeugs (das für die gesamte Ausfallzeit zur Verfügung stand), ist jedoch ein Fahrzeug da. Damit funktioniert es nicht, hier diesen Nutzungsausfall geltend zu machen. Wieso die Versicherung nicht die komplette Zeit anerkannt hat, weiß ich nicht. Wahrscheinlich geht sie davon aus, dass das neue Fahrzeug für den GF schneller hätte besorgt werden können.
Hier hat der GF/die Arbeitgeberin versucht, die Differenz zwischen der Nutzungsausfallpauschale und den Mietwagenkosten einzuklagen.



Oh oh… ich erkenne mich wieder 🫣